Grundwasser und Hydrogeologie

In Berlin ist bei Baumaßnahmen häufig ein hoch stehender Grundwasserspiegel zu berücksichtigen. Darauf muss die Konstruktion einer Baugrube oder eines Bauwerks abgestellt werden. Die Planung der Grundwasserhaltung erfordert genaue Kenntnisse des großräumigen Untergrundaufbaus und der besonderen örtlichen Randbedingungen.

Warum MKP?

Bei der Planung von Grundwasserhaltungen für Baumaßnahmen und von Trockenlegungen von Bauwerken berücksichtigen wir die besonderen Randbedingungen des Standortes im Hinblick auf hoch stehende, gegebenenfalls geschichtete Grundwasserstände, schlecht tragfähige Böden sowie benachbarte Altlastenstandorte im Hinblick auf das Risiko von Verschleppungen. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir wirtschaftliche, genehmigungsfähige Lösungen und überwachen die Ausführung.

Was wir für Sie tun

Im Rahmen von Felduntersuchungen und Recherchen ermitteln wir die maßgebenden Grundwasserstände für ein Bauvorhaben (aktueller und höchster gemessener Grundwasserstand HGW) und bestimmen hydrogeologische Kennwerte (z.B. Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte). Wir untersuchen Grundwasser hinsichtlich umweltrelevanter Inhaltsstoffe bzw. auf baustoffaggressive Inhaltsstoffe.

Wir führen alle erforderlichen Berechnungen zur Planung und Ausführung von Grundwasserhaltungen durch, etwa zur temporären Trockenhaltung von Baugruben oder zur dauerhaften Trockenhaltung von vernässten Kellern. Wir berechnen alle hydraulischen Größen für Brunnen- und Versickerungsanlagen sowie Restwasserhaltungen in Bautrögen und bemessen die zugehörigen Anlagen. Wir bewerten Feuchteschäden aus geotechnischer Sicht und erarbeiten Sanierungskonzepte für unzureichende Dichtungen gegen Grund- oder Oberflächenwasser und für ansteigende Grundwasserstände (Kellertrockenlegungen). Wir bemessen Dränanlagen zur dauerhaften Trockenlegung vernässter Bauteile und beraten bei der Planung / Herstellung von WU-Konstruktionen.

Die Nutzung des Grundwassers gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG), etwa durch Grundwasserförderungen und –versickerungen und das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser erfordert die Beantragung einer wasserbehördlichen Erlaubnis sowie gegebenenfalls einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wir prüfen die grundsätzliche Erlaubnisfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen, bewerten den Einfluss auf die Umgebung hinsichtlich Setzungsschäden Vegetation, Schadstoffverschleppungen, und beantragen alle erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen.

Gemäß den Bestimmungen der wasserbehördlichen Erlaubnis ergibt sich in vielen Fällen das Erfordernis, einen hydrogeologischen Sachverständigen zu stellen. Unsere Mitarbeiter erfüllen die besonderen Anforderungen an die Person des so genannten Betriebsbeauftragten und weisen diesbezüglich langjährige Erfahrung auf.